Belege sperren

 
Cadia wendet die GoBD Regelung (gültig ab 1.1.2015) bei der Sperre der Belege an:
 
Die Belege können 2 Zustände aufweisen:
 
1 =  Der Beleg ist nicht gesperrt:
      
     
2 =  Der Beleg ist gesperrt:
      
               
Cadia bietet im Programm mehrere Möglichkeiten einer Sperrung:
 
1) Automatische Sperre durch das Programm:
Buchungsrelevante Belege in Cadia werden automatisch gesperrt. Um den Grundsätzen der GoBD nachzukommen, sperrt Cadia u.a. die Belegarten Eingangsrechnung und Rechnung nach dem Ultimo des Folgemonats (nach Festschreibung der Mehrwertsteuer) automatisch ohne Ihr Zutun. Basis für die Terminberechnung ist ausschließlich das Belegdatum = "Datum im Beleg". Das Datum für "fertiggestellt/Versand" ist kein Kriteriem, ob der Beleg gesperrt wird oder nicht, sonst würde der Beleg ja nie gesperrt werden und Cadia könnte die Grundsätze der GoBD nicht erfüllen. Für nähere Informationen sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
 
Beispiel:
 
 
RE erstellt
Sperrdatum
UST-Meldung Fälligkeit
01.02.2020
01.04.2020
10.03.2020
17.02.2020
01.04.2020
10.03.2020
29.02.2020
01.04.2020
10.03.2020
03.02.2020
01.05.2020
10.04.2020               usw.
 
2) teilautomatische Sperre (Massenlauf mit Terminvorgabe)
Sie sperren über den Menüpunkt Administration/Beleg sperren bis zu einem bestimmten gewählten Datum die noch nicht gesperrten Belege (alle in der Liste aufgeführten Beleg). Empfohlen wird hier, die schon festgeschriebenen Belege zu sperren.
> Der Beleg muss geschlossen sein.
              Sie müssen authorisiert sein (bei Benutzeranmeldung) diesen Programmpunkt aufrufen und bearbeiten zu dürfen.
 
3) Manuelle Sperre durch den Nutzer: 
Nicht buchungsrelevante Belege kann man um z.B. willkürliche Änderungen zu vermeiden, die Belegsperre einsetzen. Klicken Sie dafür für eine sofort eintretende Belegsperre das Häkchen an neben "Belegen sperren":
 
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Für die folgenden Belege gilt die Sperre nach dem Ultimo des Folgemonats, wenn folgende Kriterien zutreffen:
 
- Angebot (hier greift keine automatische Belegsperre)
- Auftrag: wenn Merkmal "Auftrag erledigt" gesetzt ist bzw. nach Voreinstellung gemäß Programmoptionen
- Lieferschein: wenn Merkmal "bereits vollständig fakturiert" besteht
- Rechnung: eine frühere Sperrung ist möglich gemäß Programmoptionen
- Anfrage (hier greift keine automatische Belegsperre)
- Bestellung: wenn diese vollständig geliefert sind bzw. nach Voreinstellung gemäß Programmoptionen
- Wareneingang: wenn diese vollständig abgerechnet sind.
- Eingangsrechnung
 
 
Was ist dennoch weiterhin möglich bei gesperrten Belegen:
 
Drucken oder per Email verschicken lassen sich weiterhin alle Belege.
Das Kopieren von einzelnen Positionen (über re-Maus-Menü) ist weiterhin zugelassen.
Übernehmen in die nächste Belegebene lassen sich die Belege nur mehr, wenn die Vorgänge noch nicht abgeschlossen sind (evt. Entsperrungen möglich).
Dafür lassen sich Belege ja duplizieren, falls Sie einen neuen Vorgang schaffen wollen.

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Entsperrt werden können Belege über Menü Administration/Belege entsperren" werden.
 
Sie haben auch gesucht nach gesperrter Beleg.