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Direktlieferung BE

 
Sie haben eine Ware nicht im Haus und bestellen diese bei Ihrem Lieferanten.
Dieser soll die Ware aber nicht zu Ihnen liefern, sondern direkt an den Endkunden weiter.
Dies passiert tagtäglich bei Ersatzteillieferungen oder bei Bestellungen in Shops.
 
Solche Direktlieferungen nennt man auch Streckengeschäfte:
 
Es handelt sich hier um die Direktlieferung vom Lieferanten (dem Dritten) an den Kunden des Händlers.
Anders als beim Lagergeschäft, nimmt hier der Lieferant die Lieferung selbst vor.
In beiden Fällen bleibt der Händler Eigentümer der Ware.
 
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So verhalten Sie sich auf der Verkaufsseite:
 
./ Sie machen evt. eine Auftragsbestätigung an den Kunden (die der Kunde auf Wunsch noch unterschreiben muss).
./ Sie erhalten nach Zustellung (beim Kunden) eine Übernahmebestätigung (z.B. Lieferschein mit Unterschrift des Kunden) vom Spediteur bzw. Auslieferer übermittelt.
   Erhalten Sie diese Bestätigung nicht, haben Sie keinen Beweis, dass der Kunde die Ware erhalten hat (Eigentumsvorbehalt).
./ Sie schreiben die Rechnung an den Kunden.
 
> Es entsteht eine offene Forderung gegenüber dem Kunden.
 
 
Auf der Einkaufsseite funktioniert es so:
 
Sie nehmen die Bestellung beim Lieferanten vor (lassen direkt an Endkunden liefern).
Der Lieferant bestätigt Ihnen mit einer Versandbestätigung, dass die Ware geliefert wird bzw. zugestellt wurde.
Sie buchen die Ware über den Wareneingangsschein in Cadia ein und übernehmen diesen Beleg direkt in eine Eingangsrechnung.
 
> Es entsteht eine offene Verbindlichkeit gegenüber dem Lieferanten.
 
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Auf diesem Wege findet eine saubere Verbuchung statt und in Cadia wird alles richtig dokumentiert.
Somit ist die Nachvollziehbarkeit des Vorgangs (Ein-/Verkauf) gewährleistet (Reklamationen, Garantiefristen // evt. Seriennummern können zurückverfolgt werden).