Direktlieferungen von Drittem

 
siehe auch Direktlieferung von Lieferanten an Ihren Kunden (Weiterleitung eines Auftrages aus der Auftragsbestätigung heraus)
 
 
Sie sind der Händler und Ihre Ware wird von Ihrem Lieferanten (Produzenten) direkt an den Endverbraucher geschickt (der Lieferant macht das gewöhnlich auch mit Lieferschein; die Ware erreicht somit nicht Ihr Lager).
 
Wenn in Cadia kein Wareneingang gemacht wird, kann auch kein Warenausgang gemacht werden (sonst Minus-Bestand).
 
Wenn Sie die Rechnung an den Endverbraucher (Kunden) schreiben:
 
1. wenn Sie die Ware (das Wirtschaftsgut) ohne Gewinn bzw. ohne Aufschlag auf Lieferantenpreis abrechnen:
 
Die Ware kann direkt mittels Rechnung an Kunden abgerechnet werden - die Ware muss nicht als Wareneingang deklariert werden und es muss auch kein Lieferschein gemacht werden.
Erhalten Sie für Ihre Dienste aber vom Lieferanten eine Provision, dann muss hier eine evt. 2 Rechnung an den Lieferanten geschrieben werden oder Ihr Lieferant nimmt eine Gutschrift an Sie vor.
 
2. wenn Sie die Ware (das Wirtschaftsgut) mit Gewinn bzw. mit einem Aufschlag auf Lieferantenpreis abrechnen:
 
die Ware wird ganz normal über den Wareneingang aufgenommen und über den Warenausgang aus dem Lager genommen (evt. Lager "Direktlieferung" anlagen). Der Lieferschein kann weggeschmissen werden (Sie liefern ja nicht wirklich).
 
Dann ist gewährleistet, dass
a) Ihr Umsatz stimmt und somit auch die Unternehmensdaten (steuerliche Gründe).
b) dass Sie zu späterer Zeit alles rückverfolgen bzw. nachvollziehen können, was wirklich geliefert wurde (für Gewährleistung).