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Restforderungen

 
Tauchen in den Offenen Posten Restforderungen auf, hat der Kunde entweder nicht genug einbezahlt oder der Zahlungsbetrag wurde falsch erfasst.
 
Hat der Kunde zuwenig bezahlt, kann man das nachträglich einfordern über einen Kontoauszug bzw. Mahnung.
Bei minimalen Beträgen ließe sich ein Ausgleich auch über die Kürzung herstellen.
Ein Vermerk in den Offenen Posten bringt hierzu auch später noch Klarheit.
 
Nutzen Sie Datev, sollte diese Kürzung direkt bei Zahlungsauszeichnung stattfinden.
Eine spätere 0-Stellung per Kürzung hat in Datev keine Relevanz mehr.
 
Insolvenzfälle besprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.