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Warenkreditprüfung

 
Für die Warenkreditprüfung in den Belegen sind folgende Voreinstellungen sind zu treffen:
 
1) Menü Admin./Programmoptionen > Auftragsverwaltung (Ein-und Verkauf) gibt es ein Optionsfeld für "Warenkreditprüfung aktivieren".
 
2) Menü Grundeinstellungen/Zahlungsbedingungen: weisen Sie hier dem neuen Feld "Warenkredit" eine Warenkreditwirksamkeit zu. Barverkauf (oder Barzahlung im Voraus) fällt z.B. nicht in die Warenkreditwirksamkeit.
 
3) Menü Kontaktverwaltung -> Buchhaltung:
Neben dem Warenkreditlimit (frei setzbar, wenn authorisiert) wird die Inanspruchnahme (berechnet) angezeigt.
 
Die "Inanspruchnahme" setzt sich wie folgt zusammen:
a - alle offenen Restbeträge aus Rechnungen
b - alle Lieferscheine, die nicht das Merkmal "vollständig fakturiert" haben
c - alle Aufträge, die nicht das Merkmal "Auftrag als erledigt kennzeichnen" haben, unabhängig davon, ob Teillieferungen erfolgt sind.
 
Für die Warenkreditprüfung wird das Feld "Warenkreditlimit" verwendet.
In den Aufträgen geschieht nun folgendes, an einem Beispiel erklärt:
 
Kunde XY hat ein Warenkreditlimit von 5000 EUR, ist aber nicht gänzlich als "Kunde gesperrt".
Lege ich nun einen neuen Auftrag, Lieferschein oder Rechnung für diesen Kunden an, dann würde das Programm sofort melden, wenn das Warenkreditlimit bereits überschritten ist.
Die Anlage eines Auftrags ist erst dann möglich, wenn durch eine authorisierte Person das Warenkreditlimit erhöht wird.
 
                               //                   //                     //
                             1.                    2.                    3.
                        
Sehen Sie dieses Bild:
lassen sich mit Klick auf die 3 Punkte die Summen erneut darstellen.
Die Werte sind dann aktuell.
 
Ab dem Auftrag (bindend) setzt das Genehmigungsverfahren ein:
Cadia liefert das Warenkreditlimit (1) sowie die oben angesprochene Inanspruchnahme (2). Ist diese überschritten, muß der Auftrag genehmigt werden (wird protokolliert von wem/wann),
Über die Mitarbeiterrechte kann die Aktion "Warenkreditlimit" (Controlling) speziell zugewiesen werden. Nur die Person, die das darf, kann den Button "Auftrag nehmigen" klicken.
 
(3)
 
Bei Änderung des Auftrags (Löschung oder Änderung) muss die Genehmigung immer wieder neu von statten gehen (Ausnahme Barverkauf).
 
Wenn die bisherige Inanspruchnahme größer als das Limit ist...
(wie z.B. in unserem Bild oben)
... müssen Sie VOR Übernahme in einen Lieferschein oder in eine Rechnung das Warenkreditlimit beim Kontakt erhöhen, damit dies wieder in Anspruch genommen werden kann.
Passiert dies nicht, funktioniert die Übernahme nicht richtig, der Beleg wird zwar erzeugt aber es ist kein Kontakt mehr dem Beleg zugewiesen.
 
HINWEIS:
Da diese Warenkreditfelder immer im Zusammenhang mit den Zahlungsbedingungen stehen (Kunde könnte ja trotz Sperre noch mittels Bareinkauf Waren beziehen), können nur authorisierte Personen die Zahlungsbedingungen ändern.