Belege entsperren

 
Belege in Cadia werden entweder automatisch gesperrt oder können manuell gesperrt werden
 
Belege entsperren:
 
Damit sich Belege auch wieder entsperren lassen, um evt. nachträgliche Änderungen durchführen zu können, wurde der Menüpunkt Administration/Belege entsperren eingerichtet.
Rechnungen (Ausgangs- und Eingangsrechnungen), die bereits gesperrt sind, lassen sich nicht mehr entsperren.
 
Ansonsten finden Sie pro Belegart in dieser Hilfe auch noch Hinweise bei gesperrten Belegen.
Rufen Sie dazu den jeweiligen Beleg in Cadia auf, drücken oben das Hilfesymbol [ ? ] in der Navigation und suchen in der aufgerufenen Seite unten in den Links nach z.B. "Rechnung gesperrt".
Dann werden Ihnen die Möglichkeiten angeboten, die für den jeweiligen Beleg gelten.
 
_________________________
 
Über Programm Menü Administration/Belege entsperren können Sie für bestimmte Belege oder Belegarten die Belegsperre aufheben, die das Merkmal
   "gesperrt" haben (je nach Betriebssystem auch rot)
 
1) Schließen Sie alle Belege.
2) Wählen Sie zuerst aus, welche Belegart entsperrt werden soll.
3) Danach wählen Sie aus dem Nachschlagfenster aus, welcher Beleg entsperrt werden soll und klicken danach "Entsperren".
   Jetzt können Sie den Beleg wieder öffnen.
     Der Beleg hat kein Merkmal " Beleg sperren" erhalten.
     Das Datum für fertiggestellt/Versand bleibt bestehen.
 
Bei der Aktion Beleg entsperren wird protokolliert, wer den Beleg entsperrt hat, wer den Beleg danach geöffnet oder abgeändert hat.
Mit Neustart der Anwendung werden die entsprechenden Belege wieder gesperrt.
 
Cadia weist darauf hin, dass gemäß GoB bzw. GoBD die Belegentsperrung nicht erlaubt ist.
Sitzen Sie in Österreich, und haben Sie in den Firmendaten (Admin./Programmoptionen)
das Merkmal für AT (Österreich) oder CH (Schweiz) dann lässt sich der Beleg entsperren.

Bei Deutschland ist es gesetzesmäßig festgelegt, dass festgeschriebene Belege nicht mehr
entsperrt werden dürfen. Eine Entsperrung von buchhaltärisch relevanten Vorgängen wie Rechnungen/Eingangsrechnungn ist nach dem Ultimo des Folgemonats nicht mehr möglich. Beispiel: eine Rechnung vom 10.03.2016 ist nach dem 30.04.2016 nicht mehr änderbar.
Lediglich nicht buchhaltärisch relevante Belege wie Auftrag, Bestellung, etc. können auch in Deutschland entsperrt werden.
 
 
Die Entsperrung von Belegen kann nur von authorisierten Personen mit Freigabe von

 "ActBelegentsperren"
 
durchgeführt werden (Mitarbeiter Verwaltung Rechte!)
Haben Sie keine Berechtigung für Änderungen im Beleg, können Sie eine berechtigte Person bitten, den Beleg für Sie zu entsperren.
Diese Aktion lässt sich auch als Favoriten-Button auf dem Startfenster anlegen "Belege entsperren".