Benutzerrechte CadiaWEB
Hierüber können die Rechte für Ihre Mitarbeiter individuell bestimmt werden. Ohne Einstellung sind alle Mitarbeiter für CadiaWEB in vollem Umfang zugelassen.
Sie können alles sehen, alles bearbeiten oder ausführen.
Sie bestimmen hierüber,
1) ob ein Mitarbeiter überhaupt zugelassen ist für CadiaWEB (er darf es dann nutzen, ansonsten sieht er den Menüpunkt nicht).
2) und wenn Sie hierfür das Häkchen setzen, bestimmen Sie nachfolgend noch die Rechte des einzelnen Mitarbeiters - welche Dinge er in CadiaWEB nutzen kann:
Beschreibung:
Der Mitarbeiter darf Kontakte einsehen aber nicht neue Kontakte hinzufügen.
Der Mitarbeiter darf Artikel einsehen aber nicht neue Artikel hinzufügen.
Aus den offenen Listen (Angebote, Aufträge) heraus kann der MA auch neue Belege anlegen:
- Offene Angebote: zusätzlich möglich ein neues Angebot / Kostenvoranschlag anzulegen
- Offene Aufträge: zusätzlich möglich einen neuen Auftrag / neuen Servicebericht anzulegen
Hat der MA eine Berechtigung z.B. für Offene Angebote, dann darf er auch NEUE Belege wie weitere Angebote oder Kostenvoranschläge anlegen.
Hat der MA keine Berechtigung für eine Belegart, kann er darüber auch KEINE neuen Belege anlegen, weil der Menüpunkt dann auch deaktiviert angezeigt wird.
Im Lieferschein lassen sich keine neuen Belege anlegen, das ist nur stationär über das Hauptbüro möglich.
Die Möglichkeit Offene Belege zu sehen, aber keine neuen Belege anlegen zu dürfen, besteht zurzeit nicht.
Der Mitarbeiter darf Termine (allgemein) sehen.
[ ] nur persönliche Termine zeigen: der MA darf nur Termine sehen, wo er als MA zugewiesen wurde
Der Mitarbeiter darf in CadiaWEB Emails einsehen (alle Emails).
(Dieses Häkchen hat nichts damit zu tun, dass man z.B. aus einem Auftrag heraus den Auftrag per Email weiterleiten kann.)
Der Mitarbeiter darf die Belegpositionen zu einem Beleg oder Kontakt einsehen.
Der Mitarbeiter darf die Anrufliste (alle Anrufe) sehen.
Der Mitarbeiter soll die Zeiterfassung (PZE) nutzen.
Der MA darf die Preise (Einkaufspreise oder Verkaufspreise) in den Belegen und Belegpositionen sehen.
Der MA darf Bestände über eine Inventur aufnehmen.
Der 1. Schritt dafür "neue Inventur erstellen" wurde in der Cadia davor schon erledigt.
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