EU-Lieferungen an Privatpersonen (B2C)
(Business to Customer)
Regelung ab 1.7.2021 für den innergemeinschaftlichen Vertrieb von Waren.
(für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater),
gültig für alle Unternehmer, welche Waren in das EU-Ausland verkaufen.
Diese Regelung gilt auch für Kleinunternehmer.
Machen Sie diese Einstellungen bitte, bevor Sie eine Rechnung erstellen.
Danach wird die RE nicht mehr von alleine aktualisiert.
1. GRUNDEINSTELLUNGEN gemäß Länder
2. KONTAKTVERWALTUNG:
Reiter Stammdaten: Zuordnung des Kontakts zu B2C
Reiter Auftragsabwicklung: die eingestellte Besteuerung muss 4 sein:
Reiter Auftragsabwicklung/Verkaufskonditionen:
> gemäß Bruttoverrechnung B2C
Rechnungsversand/-druck:
Achten Sie darauf, dass das Rechnungs-Drucklayout, das mit der Ware mitgeschickt wird (beim Lieferschein oft nicht relevant, weil keine Preise darauf angedruckt werden), auch die Bruttoverrechnung für Endkunden berücksichtigt.
* Bei Standard-Drucklayouts (Auswahl "Rechnung") benötigen Sie dafür ein eigenes Layout.
* Bei Drucklayout "Unibeleg" ist es bereits integriert, kann aber über die Druckoption noch optimiert werden.
Der kontakt- und auch steuerrechtlichen Einstellungen werden MIT ERSTELLUNG DER RECHNUNG (bzw. des Beleges) und zwar direkt bei Auswahl des Kontakts übernommen. Wurde eine RE also schon erstellt, im Nachhinein aber kontakt- oder steuerrechtliche Einstellungen geändert, müssten Sie danach eine Aktualisierung vornehmen über den Button