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Eigenverbrauch, Ausbuchung

 
Ausbuchung von Ware für den Eigengebrauch / für private oder betriebsfremde Zwecke (auch Privatentnahme)
 
Die warenbestandstechnische Ausbuchung findet über einen Lieferschein statt:
Als Kunde wählen Sie sich selbst, In die Auftragsbezeichnung können Sie Ausbuchung (privat, kaputt, verloren...) etc. angeben.
Damit kriegen Sie den Warenbestand richtig.
 
Die buchhaltärische / monetäre Ausbuchung müssen Sie über die "manuellen Buchungen" erfassen. Welche Buchungskonten hierfür herangezogen werden müssen, fragen Sie bitte bei Ihrem Steuerberater nach, dieser ist je nach Kontenplan unterschiedlich.
Evt. neue Buchungskonten legen Sie unter Controlling an.
 
Buchungsbeispiel:
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Privatentnahme € 47,60
an Erlöse aus Privatentnahme € 40,00
an Umsatzsteuer € 7,60