Kassenumsätze
Wenn Sie klare Buchungen wünschen, erfassen Sie
./ bei Wareneingängen eine Eingangsrechnung,
./ bei Warenausgängen eine Ausgangsrechnung.
Diese Vorgänge werden direkt als mehrzeilige Buchung erfasst (integrierte Verbuchung)
und in der Buchungsübersicht auch so dargestellt.
Alles was eine mehrwertsteuerliche Betrachtung auslöst, soll aus Beleg erfasst werden,
das ist z.B. eine Blumenrechnung (da auch hier MWSt. fällig ist),
eine Portorechnung für Briefmarken, eine Tankrechnung, eine Parkrechnung, eine Taxirechnung, etc.
Privatentnahmen, Privateinlagen, Lohnzahlungen, Gehaltszahlungen (wo keine MWSt. enthalten ist) empfehlen wir über die Buchungsbearbeitung manuell zu erfassen (oder Vorlagen zu nutzen).
Kassenumsätze werden von einem einmal angelegten Buchungssatz "Eröffnungsbilanz Kasse" ab- und hinzugerechnet.
Den Kassensaldo können Sie jederzeit (bei einer stimmigen Buchhaltung) über die Jahresauswertung abrufen.
So sind Ihre Daten für Ihren Buchhalter bzw. für Ihren Steuerberater ordnungsgemäß aufbereitet und können an ihn weitergeleitet oder mittels DATEV-Schnittstelle übertragen werden.