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Schlussrechnung

 
Schlussrechnungen an Ihre Kunden stellen Sie üblicherweise nach Fertigstellung einer Leistung.
Diese muss sämtliche erbrachte Leistungen sowie das gelieferte und verwendete Material enthalten.
 
Schlussrechnungen werden dem Kunden übermittelt, nachdem dieser bereits  Anzahlungsrechnungen oder Abschlagsrechnungen erhalten hat.
 
Zum Schluss (nach kompletter Abnahme des Auftrages) erhält dieser nun die SCHLUSSRECHNUNG:
 
Diese Schlussrechnung erstellen Sie normalerweise aus dem ursprünglichen Auftrag heraus, indem Sie den Originalauftrag nochmals in eine Rechnung übernehmen (die vorherigen Male haben Sie diese evt. schon mal übernommen für die Anzahlungs- oder Abschlagsrechnungen)
So werden sämtliche ehemals beauftragte Leistungen in Position und Preisen auch übernommen.
(Haben Sie keinen Auftrag, dann erfassen Sie diese letzte Schlussrechnung (=kumulierte Rechnung) NEU über das Rechnungsformular.)
 
Dass diese Rechnung nun eine Schlussrechnung werden soll, legen Sie oben rechts neben der RE-Nr. fest:
Wählen Sie dort die Belegvariante "Schlussrechnung" aus. So ist die Rechnung als Schlussrechnung markiert:
 
 
Achtung! diese gewählte Variante kann diese nicht mehr zurückgeändert werden, sondern müßte daraus eine Gutschrift gemacht oder die RE gelöscht werden.
 
NUR nach setzen dieser Option entsteht unten in der Reiterlandschaft ein neuer Reiter:
Abzug/Abschlag, wie hier im Bild sichtbar:
 
 
darüber können Sie über den Button NEU [>*] die dazugehörigen Belegnummern (nur von Anzahlungs- oder Abschlagsrechnungen) aus einer Liste - welche nur diesen Kunden betreffen - auswählen.
 
Achtung: nur als "Rechnung" gekennzeichnete Rechnungen werden in dieser Auswahl NICHT angezeigt!
(Haben Sie in der Zwischenzeit von Anzahlungs- und Abschlagsrechnungen Gutschriften oder Stornorechnungen gemacht, kann Cadia das nicht unterscheiden, es werden dennoch alle eindeutig markierten Rechnungen zur Auswahl angezeigt!)
 
Auf dem Reiter Abzug/Abschlag werden sämtiche Felder zur Berechnung der Summen dargestellt. Sollten Sie das Layout Schlussrechnung ändern wollen, achten Sie darauf, dass dahinterliegende Codes nicht gelöscht oder verändert werden und die Beträge noch das aussagen, was sie aussagen müssen (lt. Bestimmungen für Schlussrechnung).
 
Müssen Sie Zahlungen zu Teilrechnungen erfassen, erledigen Sie diese bitte vor Aufnahme der Teilzahlungen in die Schlussrechnungen. Nachträgliche Zahlungen werden nämlich nicht automatisch übernommen. Es gilt hierbei immer nur der Status zum Zeitpunkt der Aufnahme der Teilrechnungen.
Es gilt, haben Sie zwischenzeitig Änderungen in einer der Teilrechnungen (Abschlag- oder Anzahlungsrechnung) gemacht, löschen Sie die Teilrechnungen unter Abschläge und ziehen Sie bitte die Teilrechnungen neu in die Schlussrechnung rein.
 
Wir empfehlen bei Schlussrechnung den Bericht Unibeleg zu verwenden.
HINWEIS:
Verwenden Sie nicht den Unibeleg, muss oben in der Berichtswahl das Layout "Schlussrechnung" für den Druck verwendet werden.
 
Sie müssen eine Schlussrechnung nachträglich ändern? Evt. ist sie auch schon gesperrt...
Machen Sie ein Storno und stellen Sie die Schlussrechnung neu aus!