separate Einrichtung

 
Einzelne Drucklayouts wie z.B. die Mahnungen sind nicht über den Unibeleg lösbar, weil Sie eine komplett abweichende Darstellung haben und so eine separate Einrichtung verlangen.
 
Auch wenn Sie im Getränkehandel arbeiten, kann der Unibeleg hierfür nicht verwendet werden.
 
Obige Berichte werden standardisiert mitausgeliefert, müßten aber noch individuell ein wenig angepasst werden > siehe Individualbelege > vorhandenes Drucklayout ändern
 
Gerne übernimmt dies auch gerne der Cadia-Support (wenden Sie sich hierzu mit einem Supportticket an uns).