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steht nicht auf Mahnung

 
Der Mahnungsbeleg wird aus den Daten der Rechnung aufbereitet.
Erfasste Daten aus der RE werden in das Mahnwesen übernommen, nicht erfasste Daten natürlich nicht.
 
Klicken Sie in der Mahnungsliste auf den Link "Rechnungsnummer" lässt sich überprüfen, ob in der Ursprungsrechnung die vermissten Daten hinterlegt sind oder nicht.
 
Vermissen Sie eine Information im Mahnungsbeleg, lässt sich diese - sofern die Rechnung noch nicht gesperrt ist - nachträglich auf dem Rechnungsbeleg nachtragen (Mahnwesen neu starten).
Bedenken Sie hierbei immer, dass im Normfall der Kunde diese Rechnung schon hat und dass diese nicht mehr abgeändert werden sollte (sonst ihm nochmals zuschicken).