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Umsatzsteuermeldung

 
Da Cadia integriert verbucht, ergeben sich anhand Ihrer Voreinstellungen (MWSt.-Sätze, Erlöskonten, Buchungskonten, etc.) die Zahlen für Ihre Umsatzsteuermeldung.
 
Für Ihre Umsatzsteuervoranmeldung gehen Sie wie folgt vor:
 
Prüfen Sie folgendes:
 
a/ prüfen Sie die Offenen Posten (wirklich alle geschlossen, die gezahlt haben ?) und machen Sie davon einen Ausdruck
b/ prüfen Sie die Verbindlichkeiten (wirklich alle geschlossen, die bezahlt wurden ?) und machen Sie davon einen Ausdruck
 
c/ öffnen Sie den Unternehmensstatus und überprüfen Sie, ob die Offenen Posten (Forderungen) und die bezahlten  Verbindlichkeiten mit Ihren beiden Ausdrucken übereinstimmen. Vergleichen Sie in der Liste selbst, ob diese beiden Restbeträge mit den Beträgen in der Liste übereinstimmen.
 
d/ prüfen Sie, ob Ihre Hand-Kasse (Menü Controlling Kassenabstimmung) stimmt.
e/ überprüfen Sie den Stand Ihrer Konten und notieren Sie die Summen.
 
 
Über das Fenster BUCHUNGEN, Reiter "Umsatzsteuer" drucken Sie den Bericht an.
Hier finden Sie die Zahlen, die Sie für Ihre Umsatzsteuermeldung benötigen.
 
Alternative: Über Hauptfenster, ListeRechnung > RechnungslisteUST-Summen:
a/ den Zeitraum wählen (für welchen Sie die Voranmeldung beim Finanzamt machen wollen)
b/ "alle Kunden" auswählen
c/ den Bericht "ListeRechnungenUST Summen" aufrufen und
d/ bestätigen mit Button "Daten gemäß Einstellungen abrufen"
Sie können jetzt z.B. überprüfen, ob bei den innergemeinschaftlichen Umsätzen jeweils eine UST-ID eingetragen wurde (Pflicht!).
Umsatzsteuerpflichtige Umsätze benötigen keine UST-ID-Angabe.
 
 
Überprüfen Sie nun, ob Sie richtig gebucht haben:
 
a/ unter Umsatzsteuerausweis
 
- mit 0 % UST sollte keine MWSt. aufscheinen, hier sollte ein Fremd-Land (EU- oder Schweiz) und zusätzlich eine UST-ID angegeben sein.
- mit vermind. UST sollten auch nur Buchungssätze mit 10% aufscheinen.
  Diese Buchungen sollten nur bei Firmen vorkommen, wo Sie Ware mit 10% beziehen.
- mit 19 % (D) / 20 % UST (AT) sollten nur Buchungssätze mit diesem MWSt.-Satz aufscheinen, hier handelt es sich meistens um Umsätze im eigenen Land.
 
b/ wenn das nicht so ist, rufen Sie bitte die jeweilige Rechnung/Eingangsrechnung auf und beheben diese Fehler.
 
 
Es gibt natürlich auch Ausnahmen wie "nicht steuerbare Umsätze" oder Ähnliche, bei denen dann keine Korrekturen notwendig sind.
 
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Aus den ausgedruckten Berichten können Sie die einzelnen Werte für die Umsatzsteuermeldung übernehmen und an Ihr Finanzamt weitergeben:
 
1. Gesamtumsatz netto (Erlöse aus Drittländer + Erlöse innergemeinschaftlich + Erlöse Inland)
2. innergemeinschaftlicher Umsatz
3. Mehrwertsteuer, echte Bemessungsgrundlage (Erlöse 20 % =Österreich, 19% =Deutschland etc....)
4. Vorsteuer
 
Anhand dieser Werte wird die Zahllast berechnet, welche Sie monatlich/quartalsmäßig/jährlich an das Finanzamt abzuführen haben.