Mehrwertsteuersätze und Erlöskonten
Der Einrichtungsassistent (genutzt mit Start von Cadia) weist nach Durchführung schon die richtigen Buchungskonten zu.
Die Buchungskonten und Erlöskonten sind wichtig, wenn Cadia die Aufbereitung Ihrer Buchführung selbständig übernehmen soll.
Klären Sie mit Ihrem Steuerberater ab, welchen Kontenplan Sie verwenden sollen.
Haben Sie den Einrichtungsassistenten durchgeführt, weist dieser in Cadia sämtlichen Vorbelegungen die richtigen Mehrwertsteuersätze und Erlöskonten zu:
Diese Mehrwertsteuerarten stehen Ihnen für die Zuweisung der für Ihr Land geltenden MWSt.-Sätze und den korrespondierenden gewünschten Erlöskonten zur Bearbeitung zur Verfügung.
Wählen Sie den zu Ihrem Unternehmen passenden Standard-Besteuerungssatz aus. Für neue Kontakte wird dann diese Besteuerung zugewiesen.
Hieraus bilden sich dann die Erlöskonten zu den Mehrwertsteuersätzen (in unserem Beispiel oben z.B. 19,00 % Normalsatz).
Dies hat den Vorteil, dass diese Voreinstellung auch bei der Neuanlage von Kontakten berücksichtigt werden kann.
Liefern Sie beispielsweise nur steuerfreie Leistungen könnten Sie hier die Vorgabe auf "15" einstellen, bei Neuanlage eines Kontaktes wird dann auch beim Kontakt die "15" voreingestellt. Hinweis: Die Einstellung zu den einzelnen Erlöskonten für die jeweiligen Steuerumstände finden Sie im Reiter Controlling:
(wir bitten Sie, hier nicht einfach die Erlöskonten von dem Bild abzuschreiben, sie stimmen sicherlich nicht mit den von Ihnen benötigen Konten zusammen!!!)
Weisen Sie pro MWSt.Satz ein Erlöskonto zu (wichtig für die Verbuchung & für Daten- Export) > gemäß Controlling Buchungskonten
Erlöskonten werden im Verkauf benötigt, im Einkauf sind nur die Buchungskonten für die Verbuchung wichtig.
Wichtig für die richtige Verbuchung ist auch die Besteuerungsart, welche im Beleg angeführt ist.
Mit Auswahl eines Kontakts in einem Beleg wird die Besteuerungsart mit übernommen und angezeigt.
Wir unterscheiden folgende Besteuerungsarten:
(1) Inland Normalbesteuerung
(2) Ausland EU mit USt-ID - kein Umsatzsteuerausweis
(3) Ausland Nicht-EU ohne UST-Ausweis (z.B. Schweiz, Übersee)
(4) Ausland mit USt-Ausweis (wo keine UST-ID vorliegt)
(10) Leistungen nach §13B USTG. (Bauleistungen, hier erfolgt kein USt-Ausweis)
(50) Leistungen von Kleinunternehmer (im Einkauf)
Cadia unterscheidet zwischen Mehrwertsteuerarten und Besteuerungsgrundlagen.
Mögliche Mehrwertsteuer-Arten sind (Beispiel Deutschland):
1: Normalsatz (z.B. 19%)
2: ermäßigter Satz (z.B. 7%)
3: Nullsatz (immer 0)
4: stark ermäßigter Satz
5: Zwischensatz
6: Dienstleistung
So verhalten sich Ihre Einträge in der Auftragsverwaltung (Ein- und Verkauf) von Cadia:
Wird ein Kontakt NEU angelegt, werden
- die Buchungskonten (Erlöskonten) übernommen, die unter Programmoptionen/Auftragsverwaltung bei den MWSt.-Sätzen stehen.
- der unter Programmoptionen/Auftragsverwaltung eingestellte Default-Besteuerungskey wird gesetzt.
- dann prüft Cadia, ob in der MWSt.-Matrix-Tabelle (unter Programmoptionen/Controlling > Buchungskonten) für den Besteuerungskey 1 eine Zeile existiert.
- Existiert eine Zeile für diesen Key werden diese 6 Buchungskonten pro MWSt.-Satz übernommen in den Kontakt.
Ändert sich der Besteuerungskey beim Kontakt werden die für diesen Besteuerungskey hinterlegten 6 Buchungskonten in den Kontakt übernommen.
Wenn man nun eine neue Rechnung anlegt,
- werden mit Kundenwahl der Besteuerungskey und das Häkchenfeld UST-Ausweis bzw. UST-ID und die Buchungskonten aus dem Kontakt in diese RE übernommen.
- stellt Cadia eine Unplausibilität fest (z.B. ein leeres Buchungskonto), holt sich Cadia die Voreinstellung aus den Programmoptionen.
- ändert man nachtraglich den Kontakt in der RE ab, ändern sich die Buchungskonten mit.
- ändert man nachträglich den Besteuerungskey in der RE ab, ändern man auch die Buchungskonten mit.
Übernahme in Rechnung
Wird ein Beleg, bei dem eine von der Kundeneinstellung abweichende Besteuerungsart festgelegt ist, in eine Rechnung übernommen, werden jetzt auch die entsprechenden Buchungskonten und Besteuerungstexte entsprechend der abweichenden Besteuerungsart gesetzt.
Grenzüberschreitender Versandhandel / Lieferschwellen:
(Business to Customer)
Spezielle Mehrwertsteuersätze sowie die Erlöskonten für einzelne Länder legen Sie über die Grundeinstellungen / Länder > Mehrwertsteuersätze für einzelne Länder fest:
Tipp für Schweizer Kunden:
klappt die Eingabe von Nachkommastellen nicht, versuchen Sie bitte anstelle des Kommas einen Punkt zu machen, evt. verwenden Sie einen anderen Tastaturtreiber.
Hinweis: in bereits bestehenden Belegen sowie in der Buchungsübersicht werden ehemals geltende MWSt.-Sätze und Erlöskonten aufgrund einer Überarbeitung nicht abgeändert.
Diese müssen dann manuell pro Rechnung bzw. pro Eingangsrechnung abgeändert werden.