Belegaufbewahrung
1) Ein Beleg wurde geschrieben und per Post verschickt
Der Beleg wird beim Kunden im Dokumentarchiv unter der Belegnummer (A0800001) gespeichert (der Punkt entfällt) und kann dort jederzeit mit Doppelklick aufgerufen werden:

...Sonderzeichen werden entfernt, da sie in einem Dateinamen störend sind und die Datei dann nicht mehr als Datei geöffnet werden könnte.
2) Ein Beleg wurde geschrieben und per Email verschickt
Wurde ein Beleg per Email verschickt, wird dieser Beleg
- beim Kontakt/Dokumente gespeichert und kann jederzeit wieder geöffnet und gedruckt werden
- beim Kontakt/Emails gespeichert und kann jederzeit aufgerufen und neuerlich verschickt werden.
Da beim Versenden von Belegen per Email immer eine PDF-Datei generiert wird, wird diese in der Datenbank auch unter \Database\BelegePDF gespeichert. Das ist nützlich, denn so lassen sich komplette Akten dem Steuerberater übermitteln oder für CadiaFiBu (DATEV) verwenden.
3) Ein Beleg wurde per Email verschickt oder es wurde ein PDF-Dokument generiert:
Belege, von denen eine PDF-Datei erstellt wurde, werden in der Datenbank unter \Database\BelegePDF gespeichert und können für Ihren Steuerberater verwendet werden.
Auch Originalrechnungen von Ihrem Lieferanten (Eingangsrechnungen) können archiviert werden > Rechnung vom Lieferanten.
Über eine physische Belegaufbewahrungpflicht (Belege ausgedruckt und in Ordnern abgelegt),
informiert Sie Ihr Steuerberater.
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